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1. Bürokaufmann

Als Bürokaufmann übernehmen Sie die kaufmännisch-verwaltenden und organisatorischen Tätigkeiten, die in unserer Kanzlei und den jeweiligen Standorten anfallen. Unter die vielfältigen Aufgaben fallen beispielsweise die Bearbeitung der Korrespondenz, die Verwaltung und Betreuung der für die Sozietät tätigen Dienstleister (EDV-Partner, Lieferanten etc.), die Fristenkontrollen und die Überwachung der Terminvergaben und Koordination von Betriebsprüfungen, Schulungen und Seminaren. Ebenso zentraler Bestandteil ist die Erstellung der Honorarrechnungen sowie verschiedenster Auswertungen und Statistiken.

Der Bürokaufmann ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, der in der Regel in drei Jahren erlernt werden kann. Ein ausgeprägtes Zahlenverständnis, logisches Denken und gute Schreibfähigkeiten werden für diese Position erwartet. Der Umgang mit modernen Kommunikations- und Informationssystemen sollte Ihnen leichtfallen. Fremdsprachenkenntnisse sind oft von Vorteil und der Bürokaufmann sollte ein Organisationstalent sein.

2. Lohnbuchhalter

Der Lohnbuchhalter ist eine spezialisierte Form des Buchhalters. Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit sind die selbständige Durchführung der deutschen Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Führung und Pflege der Lohnkonten, Stammdaten und Personalakten, Unterstützung beim Zahlungsverkehr, die Korrespondenz mit Sozialversicherungsträgern, die Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen, Hilfestellung für Mitarbeiter und Führungskräfte in allen Fragen der Gehaltsabrechnung, die Übernahme von allgemeinen Verwaltungsaufgaben, die Funktion als Ansprechpartner für Krankenkassen, Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften, die Erstellung von Statistiken und Auswertungen, die Überwachung von Fristen und andere Aufgaben im Bereich des Bescheinigungs- und Meldewesens.

Sie unterstützen unsere Mandanten ebenso bei der Einhaltung geltender Tarifrechtsbestimmungen und neben dem Arbeitsrecht verfügen Sie über umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Lohnsteuerrechts und Sozialversicherungsrechts.

3. Finanzbuchhalter

Als Finanzbuchhalter verfügen Sie über fundierte Kenntnisse im deutschen Handels- und Steuerrecht. Zu den typischen und vielfältigen Aufgaben gehören u.a. die Durchführung der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, das Erstellen von Statistiken und Auswertungen, die Kontierung und Buchung aller laufenden Geschäftsvorfälle, die Rechnungsprüfungen, die Stammdatenpflege, die Verwaltung der OP-Listen, die Überwachung von Zahlungseingängen, die Erstellung von Monats- und Quartalsabschlüssen, die Mitwirkung bei der Erstellung von Monats- und Jahresabschlüssen, die Erstellung der Anlagenbuchhaltung, die Unterstützung bei der Implementierung relevanter System- und Finanzprozesse sowie bei der Umstrukturierung von Buchhaltungsprozessen.

4. Steuerfachangestellter

Als Steuerfachangestellter arbeiten Sie im Team mit einem Steuerberater und unterstützen ihn bei allen berufsüblichen Tätigkeiten. Neben der Erstellung der Finanzbuchhaltung und der Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen Sie schwerpunktmäßig Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse. Darüber hinaus bearbeiten Sie Steuererklärungen und überprüfen eingegangene Steuerbescheide auf deren Richtigkeit.

Im Team mit unseren Steuerberatern und fachlich qualifizierten Mitarbeitern beraten Sie unsere Mandanten in Fragen der Steuergestaltung und Steueroptimierung oder begleiten Betriebsprüfungen. Hierzu stehen Sie im ständigen Kontakt mit unseren Mandanten, den Finanzämtern und weiteren Institutionen. Für die Position des Steuerfachangestellten bzw. für die Führung des Titels des Steuerfachangestellten wird in Deutschland die erfolgreich absolvierte Ausbildung einschließlich der Abschlussprüfung vor der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer vorausgesetzt.

Die Ausbildung zum Steuerfachangestellten dauert typischerweise drei Jahre. Bestandteil der Ausbildung sind Fachkenntnisse in den Bereichen Steuerwesen, Rechnungswesen, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht. Nach mindestens drei Jahren Berufstätigkeit im Steuerwesen kann nach entsprechender Prüfung der Titel des Steuerfachwirts erworben werden.

Als Steuerfachangestellter arbeiten Sie präzise und können gut mit Zahlen umgehen. Ein kommunikatives Geschick ist im täglichen Umgang mit unseren Mandanten sehr wichtig.

5. Bilanzbuchhalter

Als Bilanzbuchhalter verfügen Sie neben der Qualifikation des Steuerfachangestellten oder einer vergleichbaren Ausbildung über erweiterte und fundierte Kenntnisse in allen Fragen der Buchhaltung und Bilanzierung. Sie organisieren und bearbeiten das betriebliche Finanz- und Rechnungswesen unserer Mandanten und erstellen entsprechende Jahresabschlüsse und ergänzende monatliche oder jährliche Auswertungen. Durch Ihre Erkenntnisse aus der Bilanz (Bilanzanalyse) unterstützen Sie unsere Mandanten bei ihren täglichen Entscheidungen. Zu Ihrer vielfältigen Tätigkeit gehört ebenso das Erstellen der Steuererklärung und die Vertretung vor dem Finanzamt.

6. Steuerfachwirt

Als Steuerfachwirt und qualifizierte Fachkraft übernehmen Sie verantwortungsvolle, berufsspezifische Aufgaben in unserer Sozietät mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, Rechnungswesen und der Betriebswirtschaft. Vielfach befassen Sie sich neben der Lohn- und Finanzbuchhaltung mit Steuererklärungen und Jahresabschlüssen größerer und anspruchsvoller Mandate.

Sie bearbeiten außerdem z.B. außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren oder Erbschaft- und Schenkungssteuerfragen selbständig. Sie können auch den Schriftverkehr mit Mandanten und Finanzbehörden abwickeln oder inhaltlich komplexe Beratungsgespräche mit Mandanten vorbereiten. Steuerfachwirte können darüber hinaus Führungsaufgaben als Leiter einer Mitarbeitergruppe oder in der Lehrlingsausbildung wahrnehmen.

7. Steuerberater

Als Steuerberater beraten Sie unsere Mandanten leitend und eigenverantwortlich in allen Fragen des Steuerrechts. Neben der Steuerplanung und Steueroptimierung beraten Sie in Fragen der Unternehmensstrukturen, Unternehmenskäufen und -verkäufen unserer Mandanten sowie aller damit einhergehenden Fragestellungen. Neben der Erstellung von Gutachten zu steuerlichen Sonderthemen sind Sie bei Ihren Mandanten verantwortlich für die Erstellung der Überwachung aller laufenden deklaratorischen Tätigkeiten. Sie sind immer über alle steuerlichen Änderungen und Neuerungen auf dem Laufenden und beraten unsere Mandanten ebenso in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.

Als Steuerberater wird durch den Staat grundsätzlich nur zugelassen, wer eine entsprechende berufliche Ausbildung vorzuweisen und die Prüfung vor der zuständigen Steuerberaterkammer bestanden hat.

Verlangt werden darüber hinaus mindestens drei Jahre (bzw. vier Jahre nach einem Fachhochschulstudium bzw. zehn nach einer kaufmännischen Ausbildung) praktische Tätigkeit im Bereich des Steuerwesens. Auch Bewerber aus anderen EG-Mitgliedstaaten können zur Prüfung zugelassen werden, sofern Sie ein Diplom vorweisen können.

8. Wirtschaftsprüfer

Als Wirtschaftsprüfer führen Sie vor allem betriebswirtschaftliche Prüfungen durch. Neben Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen nach national und international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen gehören dazu auch andere gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, wie Sonderprüfungen nach dem Aktiengesetz.

Für freiwillige Jahresabschlussprüfungen, Due-Diligence-Prüfungen und Unterschlagungsprüfungen sind ebenfalls Wirtschaftsprüfer vorgesehen.

Außerdem sind Wirtschaftsprüfer als Gutachter und Sachverständige in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung tätig, wie zum Beispiel in der Unternehmensbewertung. Der Wirtschaftsprüfer ist in bestimmten Angelegenheiten auch zur Rechtsberatung befugt. Zu seinen Aufgaben gehören außerdem die Unternehmens- sowie Steuerberatung. Letztere umfasst auch das Recht auf Vertretung des Steuerpflichtigen vor dem Finanzamt und -gericht.

Die Position des Wirtschaftsprüfers verlangt eine berufliche Weiterbildung mit bundeseinheitlich geregelter Prüfung. Üblicherweise baut sie auf einem abgeschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen Studium auf. Einige Hochschulen bieten auch Studiengänge in Wirtschaftsprüfung an.